Actiones suas praestare debet.
von Thalia
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Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Re ...
Marke: |
Duncker & Humblot |
Maße: |
23.7 x 15.8 x 2.5 cm |
aktualisiert vor 3 Stunden